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Über uns
Seit 1994 und damit seit mehr als zwanzig Jahren ist unsere Fachanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Verkehrs- und Familienrechts tätig und berät und vertritt die Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Dabei sind Rechtsanwalt Harald Walter, der auch ADAC Vertragsanwalt ist, auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und Rechtsanwalt Helmut Weiß auf dem Gebiet des Familienrechts tätig.
Durch die insoweit jahrelangen Erfahrungen und die erworbenen Qualifikationen des Rechtsanwalts Harald Walter als Fachanwalt für Verkehrsrecht und des Rechtsanwalts Helmut Weiß als Fachanwalt für Familienrecht sowie die jährlich erfolgenden Fortbildungen befindet sich Ihr Recht bei uns in guten Händen.
Durch unseren vertrauensvollen persönlichen Einsatz garantieren wir die bestmögliche und zielführende Beratung und Vertretung Ihrer berechtigten Ansprüche und Interessen.
Selbstverständlich steht Ihnen unsere Kanzlei bei Bedarf auch in anderen Rechtsfragen, insbesondere im Strafrecht, Arbeitsrecht, zum Forderungseinzug oder zur Forderungsabwehr, zur Verfügung.